Liebe Urlaub-, Abenteuer und Erlebnisteilnehmer,
in Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis bestimmen sollen, das durch die Anmeldung zustande kommt.
Als Geschäftsbedingungen gelten im Wesentlichen die allgemeinen Reisebedingungen 1992 in Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz, BGBL 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBl. I Nr. 48/2001 idgF, kurz ARB 1992 genannt. Seit dem 01.07.2018 gelten zudem die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) laut der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (BGBl I Nr. 50/2017).
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN – Anton Wieser – Männers-Urlaub für Vater&Sohn
1. Vertragsbedingungen
Anton Wieser – Männers-Urlaub für Vater&Sohn (MÄNNERS) tritt mit seinen Leistungen als Reiseveranstalter oder Reisevermittler auf. Im Falle einer vermittelten Reiseleistung gelten die Reisebedingungen des vermittelten Leistungsträgers (Reiseveranstalter, Hotels, Abenteuer-Anbieter, Versicherung etc.). Wir weisen darauf hin, dass die in unseren Reiseausschreibungen zu jeder Reise/Rundreise/Segeltörn enthaltenen Informationen (u.a. Leistungen bzw. nicht enthaltene Leistungen) und die genannten Voraussetzungen (Kondition, technische Kenntnisse zur Bewegung im Gelände und Ausrüstung) Bestandteil des Vertrages zwischen dem Reisenden und Männers sind. Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen damit rechnen, von einzelnen (oder allen) Wanderungen/Abenteuern/Programmpunkten/Touren ausgeschlossen zu werden. Wir empfehlen (vor allem bei anspruchsvolleren Reisen) vorab einen Arzt zu konsultieren.
Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Vereinbarungen, in der die beiderseitigen Rechte und Pflichten zusammengesetzt sind.
2. Buchung/Vertragsabschluss/Zahlung
Der Pauschalreisevertrag/verbundene Reiseleistung/Reisevertrag, nachfolgend Vertrag genannt, kommt zwischen dem Reisenden und MÄNNERS zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht und der Reisende das Anbot des Reiseveranstalters annimmt. Die Reiseanmeldung erfolgt online oder schriftlich über das MÄNNERS Anmeldeformular. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Reiseveranstalter und für den Reisenden.
Der Reisende hat – sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird – sofort nach Zugang des Vertrages, frühestens jedoch 11 Monate vor dem Ende der Reise, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises (abweichende Regelungen sind im Vertrag/der Reisebestätigung genannt) auf das im Vertrag genannte Konto zu überweisen. Erfolgt ein Vertragsschluss innerhalb von 20 Tagen vor Abreise, ist der gesamte Reisepreis bei Zugang des Vertrages sofort zu überweisen.
Kommt der Reisende seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen zu verlangen.
3. Vertragsinhalt / Informationen
MÄNNERS informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist, über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt gemäß § 4 Abs 1 PRG.
Bei verbunden Reiseleistungen wird der Reisende darüber informiert, dass es sich um eine verbundene Reise handelt.
Weiters erhält der Reisende Informationen, die zur Durchführung und Leistungserbringung der Reise erforderlich sind (z.B. Einreisevorschriften, Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes).
Der Reisende ist für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende, sofern sich nicht der Reiseveranstalter oder Reisevermittler bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, selbst verantwortlich.
Zudem informiert MÄNNERS den Reisenden über die angebotenen Leistungen sowie die notwendigen Voraussetzungen der Reise. Die in den Detailprogrammen zu jeder Reise enthaltenen Angaben zur Schwierigkeit und den Anforderungen der Tour sowie zu den landesüblichen Gegebenheiten sind Teil des Reisevertrages. Die Programme werden dem Reisenden per Mail zugeschickt.
Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Reisende ist sich bewusst, dass mit dieser besonderen Art der Reise psychische Anforderungen sowie physische Gefahren verbunden sind.
4. Aufklärungs- und Mitwirkungsplicht des Reisenden
Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, hat dem Reiseveranstalter alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen sowie über besondere Umstände und Bedürfnisse (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Reiseerfahrung, Gesundheitszustand) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Der Reisende ist verpflichtet, sämtliche durch den Reiseveranstalter übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung mitzuteilen. Einen allenfalls dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser Mehraufwand auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen.
5. Ersatzperson
Der Reisende hat gemäß § 7 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag/Reisevertrag auf eine andere Person, die sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt und auch für die Pauschalreise/Reise geeignet ist (gesundheitliche, körperliche und technische Voraussetzungen der Reise, erforderliche Impfungen/ausreichender Impfschutz, Visa, gültige Einreisedokumente, bei Söhnen/Töchtern das passende Alter, etc.) zu übertragen. Erfüllt die andere Person nicht alle Vertragsbedingungen oder ist sie nicht für die Pauschalreise/Reise geeignet, kann der Reiseveranstalter der Übertragung des Vertrages widersprechen.
Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag/Reisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises, sowie für allenfalls darüber hinaus entstehende Mehrkosten.
6. Unsere Leistungen
Unsere Leistungen und nicht enthaltenen Leistungen sind aus den Beschreibungen der Reise im Detailprogramm auf der Website http://www.Maenners.com sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag) ersichtlich. MÄNNERS behält sich das Recht vor, die Angaben aus sachlich gerechtfertigten, nicht vorhersehbaren Gründen auch nach Vertragsabschluss abzuändern.
Trekking-, Wander-, Rundreisen oder Segeltörns verlangt aufgrund des Reisecharakters bei bestimmten Gegebenheiten wie z.B. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Umwelt- und Wettereinflüssen, Naturkatastrophen, Grenzsperren, staatlichen Anordnungen, Staus, Flugzeitenänderungen, Terroranschlägen, Stromausfällen oder auch eine unvorhersehbare Schwäche oder Erkrankung von Gruppenmitgliedern usw. eine Abänderung der geplanten Leistungen (z.B. Änderung der Reiseroute, der geplanten Unterkünfte usw.).
Die Ausschreibung stellt lediglich den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den tatsächlichen im Detail festzulegen. Das Erreichen eines bestimmten Zieles (z.B. Gipfelbesteigung, angegebener Routenverlauf) ist nicht Gegenstand des Reisevertrages. MÄNNERS ist jedoch stets bemüht, die im Programm vorgesehene Reiseroute und das Reiseprogramm zu erfüllen. Derartige Leistungsänderungen sind grundsätzlich kein Anlass für Gewährleistungsansprüche, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen anderes vorsehen.
7. Vertragsänderungen
7.1. Preisänderungen vor Reisebeginn
MÄNNERS behält sich im Pauschalreisevertrag das Recht vor, nach Abschluss des Pauschalreisevertrages bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise Preisänderungen aufgrund von Erhöhung der Treibstoffkosten, Einführung oder Änderung von Steuern, Touristenabgaben, Wechselkursänderungen, etc. vorzunehmen.
Die Reisenden werden in den eben angeführten Fällen über die Leistungsänderungen klar, verständlich und deutlich informiert.
Wenn die Preisänderung den Gesamtpreis der Pauschalreise entsprechend den Bestimmungen des § 8 PRG, um mehr als 10 % übersteigt, kann der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter festgelegten angemessenen Frist, den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen, oder der Teilnahme an einer Ersatzreise zustimmen, sofern diese vom Reiseveranstalter angeboten wird, oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten.
7.2. Leistungsänderungen während der Pauschalreise
MÄNNERS ist berechtigt Reiseabläufe und –inhalte zu verändern und zu kürzen, sofern es die Umstände erfordern. Gründe hierfür können neben den in Pkt. 6 genannten Punkten wie z.B. Kriege, Streiks, widrige Wetterbedingungen, Epidemien aber auch Flugverspätungen der Anreisenden Teilnehmer, Gepäckverlust bei Teilnehmern bzw. Flugausfälle oder Nichtverfügbarkeit von geplanten Unterkünften sein. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Kostenersatz ausgefallener Leistungen.
Bei Programmänderungen / Reiseabbruch auf Wunsch der Teilnehmer (z.B. das Abenteuer wird früher als geplant beendet) gibt es keine Rückzahlung nicht konsumierter Leistungen! Sämtliche auftretenden Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
8. Gewährleistung / Mängel
Liegt eine Vertragswidrigkeit vor, weil eine vereinbarte Reiseleistung nicht oder mangelhaft erbracht wurde, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber des begleitenden Erlebnisleiters oder der örtlichen Reiseleitung, MÄNNERS oder einem etwaigen Reisevermittler angezeigt werden. Die Kontaktmöglichkeiten dazu findet der Kunde im Pauschalreisevertrag/Reisevertrag.
Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, dass MÄNNERS an Stelle seines Anspruches auf Preisminderung oder Wandlung den Mangel innerhalt einer angemessenen Frist behebt oder verbessert. Zur Besserung kann eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung angeboten werden.
Unterlässt es der Reisende seiner Mitteilungspflicht nachzukommen oder setzt er eine unangemessen kurze Frist zur Behebung der Vertragswidrigkeit oder unterstützt er MÄNNERS bei der Behebung der Vertragswidrigkeit nicht bzw. verweigert er rechtsgrundlos, die angebotenen Ersatzleistungen, hat der Reisende die nachteiligen Rechtsfolgen zu tragen.
Kein Gewährleistungsanspruch besteht, wenn die Leistungsänderung aufgrund einer notwendigen Abänderung des Programmes (siehe Punkt Leistungen) erfolgt ist. Ebenfalls besteht kein Gewährleistungsanspruch, wenn der Kunde die geänderten Leistungen selbst organisiert hat (z.B. Flüge die aufgrund von Verspätung/Absage die Teilnahme an der Reise unmöglich machen oder zu zusätzlichen Kosten führen.)
9. Reiserücktritt
Der Kunde/Reisende kann MÄNNERS jederzeit mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Dies muss schriftlich erfolgen.
9.1. Rücktritt des Reisenden ohne Stornogebühr
Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise/Reise – ohne Entrichtung einer Entschädigungspauschale – abgesehen von den gesetzlichen Rücktrittsrechten – in folgenden Fällen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages (z.B. der Reisepreis um mehr als 10 %) abgeändert werden. MÄNNERS ist verpflichtet, den Kunden über die Vertragsänderung rechtzeitig zu informieren und ihm die Wahlmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.
9.2. Rücktritt des Reisenden mit Stornogebühr
Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären. Wenn die Pauschalreise/Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden.
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.
Bei Rücktritt stellen wir bei unseren Reisen in Abweichung zu den ARB 1992 folgende Stornogebühren in Rechnung:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 30%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 100%
des Reisepreises.
Besondere Stornobedingungen
Bei Segeltörns (z.B. Kroatien) gelten bis 3 Monate vor Reisebeginn 50 % und ab 3 Monate vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts 100 % des Reisepreises.
No-show
No-show liegt vor, wenn der Reisende der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Reisende die verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er folgende Entschädigungspauschale zu entrichten: 100 Prozent des Reisepreises
9.3. Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise
MÄNNERS kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn die für diese Pauschalreise angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und die Rücktrittserklärung dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise zugeht.
Außerdem kann MÄNNERS vor Beginn der Pauschalreise/Reise vom Pauschalreisevertrag /Reisevertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Erfüllung des Vertrags nicht möglich ist. Zu diesen Umständen zählen Streiks, Kriege oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, widrige Wetterbedingen, die Erkrankung des Berg- oder Wanderführers, eines essentiellen Erlebnisbegleiters oder sonstige Gründe, die eine Durchführung unmöglich machen.
Tritt der Reiseveranstalter vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.
9.4. Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise
Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung ohne Verpflichtung zur Rückerstattung des Reisepreises befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Pauschalreise durch grob ungebührliches Verhalten (wie z.B. Alkohol, Drogen, ungebührliches Verhalten den mitreisenden Kindern gegenüber, Missachten von Bekleidungsvorschriften z.B. bei Bergtouren, beim Besuch von Stätten oder bei der Einnahme von Mahlzeiten, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des verantwortlichen Reisebegleiters wie z.B. regelmäßiges Zuspätkommen, Nichteinhalten der Sicherheitsvorschriften etc.), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, dass geeignet ist, die Urlaubserholung oder die Sicherheit Dritter oder Mitreisender zu beinträchtigen oder den Reisezweck zu vereiteln. In einem solchen Fall ist der Reisende dem Reiseveranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
10. Allgemeines Lebensrisiko des Reisenden
Eine Reise bringt in der Regel eine Veränderung der gewohnten Umgebung mit sich. Eine damit einhergehende Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Stress, Übelkeit (z.B. aufgrund klimatischer Veränderungen), Müdigkeit (z.B. aufgrund eines feucht-schwülen Klimas oder Zeitverschiebung), Verdauungsprobleme (z.B. aufgrund ungewohnter Gewürze, Speisen etc.) fallen in die Sphäre des Reisenden und sind dem Reiseveranstalter nicht zuzurechnen.
Vor allem Bergtouren, Segeltörns und Expeditionen im Speziellen sind mit erhöhtem Risiko verbunden. Der Reisende ist sich des verbundenen Risikos wie beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Höhenkrankheit bei Reisen in große Höhe, erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko im Bergsport und auf See, lokale Transportmittel, die eventuell nicht den europäischen Sicherheitsmaßstäben entsprechen, Seekrankheit auf dem Boot und vieles mehr, bewusst.
Nimmt der Reisende Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus den oben genannten Gründen nicht in Anspruch oder erklärt er aus einem solchen Grund den Vertragsrücktritt, ist er nicht berechtigt, gewährleistungsrechtliche Ansprüche oder Rückforderungen von nicht in Anspruch genommenen Teilen von Reiseleistungen geltend zu machen.
11. Versicherung
Grundsätzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist – empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst, als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, zu tragen.
Es wird empfohlen, eine Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.), welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. Nähere Informationen zu Reiseversicherungen erhält der Reisende im Zuge seiner Buchung.
12. Schadenersatz/Haftung
Verletzt MÄNNERS oder ihm zurechenbare Leistungsträger schuldhaft die dem Reiseveranstalter aus dem Vertragsverhältnis mit dem Reisenden obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Reisenden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die im Zusammenhang mit gebuchten Leistungen entstehen, sofern sie eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos des Reisenden oder eines allenfalls mit der Pauschalreise verbundenen allgemeinen Risikos darstellen; dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen sind; einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war; oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Dies gilt auch bei Hinterlegung von (Ausrüstungs-) Gegenständen in dem während der Reise genützten Hotels, Transportmittel etc.
Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren und zu sichern (Schloss oder Kabelbinder für Tasche) und vor Abreise eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
13. Haftungsbeschränkung
Bei allen MÄNNERS Reisen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Bergsteigers/Reisenden. Alle Reisen erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, im Bewusstsein der Reisenden, dass mit dieser besonderen Art der Reise psychische Anforderungen sowie physische Gefahren verbunden sind. Bei allen MÄNNERS Reisen ist der mitreisende Erziehungsberechtigte für das mitreisende Kind verantwortlich. Die Ausnahme dazu ist: Camp4Boys, bei der Söhnen ohne Eltern mitreisen dürfen.
Die in den Detailprogrammen angegebenen konditionellen, gesundheitlichen und technischen Voraussetzungen sind vom Kunden ernst zu nehmen und zu erfüllen.
Vor allem bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Bergtouren, Costa Rica, Segeln in Kroatien) haftet MÄNNERS nicht für die Folgen, die sich im Zuge der Verwirklichung der Risiken ergeben. MÄNNERS verpflichtet sich als Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.
Der Reisende hat Gesetzen und Vorschriften, Anweisungen und Anordnungen des Personals vor Ort, sowie Geboten und Verboten (z.B. Badeverbot, Tauchverbot, Betretungsverbot etc.) Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen durch den Reisenden haftet der Reiseveranstalter nicht für allenfalls daraus entstehende Personen- und Sachschäden des Reisenden oder Personen- und Sachschäden Dritter.
MÄNNERS haftet nicht für die Erbringung einer Leistung, welche nicht von ihm zugesagt worden ist bzw. welche vom Reisenden nach Reiseantritt selbst vor Ort zusätzlich gebucht worden ist.
Für die Erreichung eines Gipfels oder sonstige Erfüllung subjektiver Reiseziele wird keine Gewährleistung übernommen. Es liegt in der Natur unserer Reisen, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Buchenden bestehen bleiben. Zumutbare und sachlich gerechtfertigte Programmänderungen durch Wettereinflüsse, sonstige Gefahren, sowie Konditions- und Trittsicherheitsmängel einzelner Kunden und Sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten.
14. Geltendmachung von Ansprüchen
Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern.
Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.
Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
15. Zustellung – elektronischer Schriftverkehr
Als Zustell-/ Kontaktadresse des Reisenden gilt die dem Reiseveranstalter zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse). Änderungen sind vom Reisenden unverzüglich bekanntzugeben. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei der Schriftform zu bedienen.
16. Absicherung der Kundengelder
MÄNNERS – Urlaub für Vater&Sohn hat gemäß der Pauschalreiserichtlinie (PRV) eine Insolvenzabsicherung durch Beibringung der Bankgarantie bei der Sparkasse der Stadt Kitzbühel, Bahnhofstraße 6, 6370 Kitzbühel, abgeschlossen. Als Abwickler fungiert die
TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH,
Baumannstraße 9/8, 1030 Wien,
24h-Notfallnummer: Tel. +43 1 361 9077 0,
Fax. +43 1 361 9077 25,
E-Mail: office@tourismusversicherung.at
Reisende haben sich an den Abwickler zu wenden, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Anton Wieser – Männers-Urlaub für Vater&Sohn verweigert werden.
Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Anton Wieser – Männers-Urlaub für Vater&Sohn finden Sie auf der Webseite https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 3145774.
17. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht und der Berechtigte wird bei Buchung bekannt gegeben. Bei jeder Reise bekommt der Teilnehmer einen Fragebogen, auf dem er eine Notfallnummer angeben kann. Durch die Angabe der Notfallnummer erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, im Notfall diese Nummer zu kontaktieren.
Ebenso erklärt der Teilnehmer, dass die Gesundheitsangaben im Notfall, sofern der Teilnehmer (Elternteil oder Kind) die Angaben nicht selbst machen kann, auch an Notfallhilfe (Ärzte, Rettung, Bergrettung, usw.) sowie, wenn nötig, an begleitende Mitarbeiter wie Erlebnisbegleiter weitergegeben werden können. Kulinarische Vorlieben und Herausforderungen (wie z.B. Allergien, Unverträglichkeiten, Vegan oder Vegetarische Kost) werden mit dem jeweiligen Unterkunftsgeber, Verantwortlichen für die Zubereitung der Verpflegung usw. Kommuniziert und weitergeben. MÄNNERS übernimmt keine Haftung für, trotz der nötigen Sorgfalt auftretenden, gesundheitliche Probleme im Rahmen der kulinarischen Verpflegung.
Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Es wird daher den Reisenden empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.
18. Besondere Bedingungen
18.1. Mindestteilnehmeranzahl
Die jeweilige Mindestteilnehmeranzahl ist jeweils bei der Reiseinformation angegeben. Falls nicht anders angegeben beträgt diese Anzahl 10 Personen.
18.2. Vor-Reservierung
Oft ist es so, dass Teilnehmer nicht genau wissen, ob sie tatsächlich an dem angebotenen Abenteuer teilnehmen können oder nicht. Da die Plätze oft schon lange vor Beginn des Camps vergeben sind, bieten wir zeitweise die Möglichkeit der „Vor-Reservierung“ an.
Dies bedeutet, der Teilnehmer kann im Vorfeld Campplätze für den auf der Website angegebenen Termin vor-reservieren. Erst nach Bestätigung der Vor-Reservierung sind die Plätze bis zum auf der Website Maenners.com angegebenen Termin sicher.
MÄNNERS schreibt frühzeitig und rechtzeitig die Vor-Reservierungen an und bitten um eine Entscheidung, ob die Plätze weiterhin freigehalten werden sollen oder nicht. Bei einer Absage seitens des Teilnehmers, stornieren wir die Plätze komplett ohne weitere Verpflichtungen und absolut kostenfrei.
Wenn der Teilnehmer die vor-reservierten Plätze bestätigt, so treten die AGB´s für Buchung in Kraft.
Sollte sich der Teilnehmer mit einer Vor-Reservierung nach schriftlicher Verständigung durch MÄNNERS nicht zurückmelden, weder telefonisch noch schriftlich per Mail oder Post, so hat MÄNNERS das Recht, die Plätze ohne weitere Information an den Teilnehmer zu stornieren. Ausdrücklich erklärt der Teilnehmer, dass ihm weitere Ansprüche, egal welcher Art, nicht zustehen und er die stornierten Plätze in keinem Fall anfordern, einklagen oder sonst einfordern wird.
19. Allgemeines
Erfüllungsort ist Kitzbühel. Es gilt das österreichische Recht und Ausschluss der Kollisionsnormen. Alle Angaben entsprechen dem Stand Februar 2021. Sollte eine der obenstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche gültige oder wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am weitesten entspricht.
Stand: Jänner 2021
